Mein Angebot für Coaching & Therapie ...
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Übersicht ...
- Der Ablauf vom IST zum SOLL ...
- Sitzungsanzahl & Coaching-/Therapiedauer ...
- Vertragsfreiheit & Individualität ...
- "COACHING-CALL" - Ferncoaching ab sofort über Internet möglich!
- Honorar & weiteres ...
- Was übernimmt die Krankenkasse, die private Krankenversicherung oder sonstige Versicherungen?
- Selbstzahler im Vorteil ...
- Tipp: Therapeutische Heilpraktiker-Rechnungen sind steuerlich absetzbar!
- Zusammenarbeit mit Ärzten | supportive Therapiebegleitung ...
- Arbeitgeber unterstützt Gesundheitsleistungen ...
Der Ablauf vom IST zum SOLL ...
Der folgende Ablauf gilt für beide Bereiche:
- klinische Hypnose- & Psychotherapie
- Sport-, Personal- & Businesscoaching
Am Anfang eines jeden Therapie-/Coachingprozesses steht generell ein Vorgespräch, das PREcoaching. Dieses dient dazu, um festzustellen, ob wir im Rahmen einer Therapie oder eines Coachings zusammenarbeiten können und wollen.
Zusammenarbeit in zwei Schritten:
1) PREcoaching** & PerformanceCheck (Vorgespräch) - ca. 90
Minuten
Initialsitzung, inklusive Zieldefinition, Einführung und
Vorbereitung für das Coaching. Das PREcoaching bildet den
Ausgangspunkt - eine Analyse Ihrer gegenwärtigen Situation (Wo
stehe ich?). Darauf aufbauend werden Lösungsmöglichkeiten und
Verbesserungs-Strategien diskutiert, entwickelt und umgesetzt (Wo
möchte ich hin?). Darin werden Ihre gewünschten Ziele festgelegt
sowie die Möglichkeiten und Chancen für Ihr Anliegen
besprochen.
Sollten Sie merken, dass die Zusammenarbeit nicht Ihren
Lösungsweg darstellt, dann endet der Weg hier. Seien Sie bitte
offen & ehrlich! Nach dem PREcoaching sind Sie selbst in der
Lage zu entscheiden, ob eine weitere Zusammenarbeit für Sie in
Frage kommt. Wenn Sie sich dafür entscheiden, folgt der
Therapie-/Coachingprozess in eigenständigen Terminen.
Darin enthalten ist:
- Ihre persönliche Zieldefinition für die Zusammenarbeit
- Faktorenanalyse und -bewertung
- Ihre individuellen Unterlagen
- Ihre bewusste Entscheidung für die Zusammenarbeit
2) aufbauende, persönliche
Therapie-/Coachingeinheiten - ab 50 Minuten (inkl. 10 Min.
Falldokumentation)
Diese aufbauenden und intensiven Einheiten füllen die Lücke
zwischen IST & SOLL. Dafür sorgen die individuell
inhaltlich speziell auf Sie und das Erreichen Ihrer Ziele
ausgerichteten Therapie-/Coachingeinheiten. Persönliche
Einweisung in verschiedenste
Selbstmanagementtechniken, um noch unabhängiger zu sein.
Die Gesamtanzahl der Therapie-/Coachingeinheiten richtet sich
immer individuell nach Ihren persönlichen Ressourcen & Zielen
und ist immer auf Ihre Unabhängigkeit ausgerichtet! Um in
jedem Termin ein schnelles & gezieltes Vorankommen zu
ermöglichen, empfehle ich die Therapie-/Coachingeinheiten im
wöchentlichen Rhytmus zu planen.
Darin enthalten ist:
- die individuelle Vor- und Nachbereitung Ihrer Therapie-/Coachingeinheiten
- Intensive Therapie-/Coachingeinheit (Methoden ja nach Indikation)
- Ihre individuellen Unterlagen
** bei in sich geschlossenen Angeboten ist das PREcoaching (Vorgespräch) schon im Gesamtpreis enthalten (z.B. für das Nichtraucher-Coaching) oder entfällt ganz.
Sitzungsanzahl & Coaching-/Therapiedauer ...
Da jeder Mensch unterschiedliche, individuelle Problemstellungen, Ressourcen und Ziele hat, kann kann im Vorfeld nicht verbindlich vorausgesagt werden, wie viele Sitzungseinheiten zur Behebung eines Problems notwendig sind.
In der Regel bewegt sich die Sitzungsanzahl zwischen 3 - 12 Sitzungen. Grundlegende Veränderungsprozesse können sich manchmal auch länger hinziehen. Die Einheiten finden optimalerweise im Abstand von 2 bis max. 10 Tagen statt. Bei weiterführender Begleitung hat sich ein Abstand von zwei Wochen bewährt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Ferndiagnosen erstellen können und Ihnen - ohne ein persönliches Vorgespräch (PREcoaching) geführt zu haben - auch keine Prognose oder Einschätzung mitteilen. Des Weiteren weisen wir vorsorglich darauf hin, dass wir im Rahmen einer ethisch korrekten Arbeit weder Heilungsversprechen noch Garantien jedweder Art geben können. Gerne ziehe ich hier immer den Vergleich mit einem Fahrlehrer: Dieser weiß vor den ersten Fahrstunden weder wie viel Fahrstunden der Fahrschüler bis zum Führerschein benötigt, noch ob der Fahrschüler durch die Prüfung fällt. Es wäre schlicht und ergreifend vermessen!
Mein Ziel ist es, alles dazu zu tun, dass Sie Ihr Ziel so schnell und mit so wenigen Einheiten wie möglich erreichen.
Nicht der Verkauf von möglichst vielen Einheiten, sondern der effektivste Weg zu Ihren Zielen steht im Vordergrund und hat immer die höchste Priorität.
Vertragsfreiheit & Individualität ...
Die Entscheidung ein persönliches Coaching oder eine
persönliche Therapie für sich zu nutzen liegt in Ihren
Händen.
Auch haben Sie (und auch ich) die
Möglichkeit jederzeit den Therapie-/Coachingvertrag
zu lösen.
Ihre Entschlossenheit und Ihr aktives Mitwirken ist ein ganz wichtiger Faktor für das Erreichen Ihrer Ziele, nicht nur im Rahmen eines Coachings!
"COACHING-CALL" - Ferncoaching ab sofort über Internet möglich!
Auch über größere Distanz stehen wir Ihnen mit effektivem "COACHING-CALL" via Internet zur Verfügung. Dieser Service wurde für Klienten eingeführt, die räumlich weiter entfernt sind. Ein zielgerichtetes, persönliches Coaching ist somit rund um die Uhr und rund um die Welt möglich.
Sportmental-, Business- oder Privatcoaching - alles ist möglich - ab sofort auch über Internet.
Kurzfristig, gezielt und kostengünstig - speziell auch für weiter entfernte Klienten geeignet.
individuell - persönlich - schnell - flexibel
Für mehr Infos klicken Sie bitte HIER.
Honorar & weiteres ...
Ihre Therapie-/Coachingeinheiten sind sehr
individuell und gestalten sich preislich je nach zeitlich
benötigtem Umfang. Bitte setzen Sie sich für mehr Informationen mit
uns in Verbindung.
Transparente
Preise sind uns sehr wichtig - daher erhalten Sie zum kostenlosen
& persönlichen Erstgespräch eine detailierte
Honorarübersicht.
Die sportpsychologische Beratung/das Sportmentalcoaching sowie das Businesscoaching ist losgelöst vom oben angegebenen Berechnungsbeispiel. Es ist inhaltlich & preislich gestaffelt und in verschiedenen Paketgrößen erhältlich (7,5h, 15h & 22,5h). Dieses Coaching findet in der Regel in Einheiten zu je 90 Minuten statt. Bitte setzen Sie sich für mehr Informationen mit uns in Verbindung.
Aufgrund der individuellen Anliegen sind wir von weiteren Angaben zu speziellen Themen (Business-Angebote, individuellen Seminaren und Vorträgen) abgekommen und erstellen immer ein individuelles Angebot je nach Ihrem Anliegen. Bitte nehmen Sie für Ihr persönliches Angebot Kontakt mit uns auf.
Unser Therapiehonorar ist unabhängig vom GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) und unterliegt der freien Vereinbarung (BGB, §§ 611-630), wird aber mit den Ziffern der beschriebenen Leistung des GebüH abgerechnet. Das vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe Sie als Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhalten.
Bezahlung in BAR oder mit KARTE jeweils am Termin oder vor Beginn per Überweisung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das angegebene Honorar nicht verhandelbar ist. Es ist fair kalkuliert und spiegelt den Wert meiner Arbeit wieder. Sie möchten ja auch nicht, dass ich die Qualität meiner Arbeit "herunterschraube"! Ich verspreche Ihnen, dass kein anderer Kunde meine exklusiven Leistungen zu einem anderen Preis bezieht als Sie. Weltweit wird jeden Tag wertvolle Arbeitszeit für Rabattverhandlungen verplempert. Bei mir können Sie von vornherein sicher sein, dass der Preis so stimmt und ich nur zu diesem Honorar fähig bin, meine aussergewöhnlichen Leistungen zu erbringen.
Das Coaching findet in der Coachingpraxis, Bahnhofstraße 8, 83093 Bad Endorf statt. Eine Vor-Ort-Beratung ist im Umkreis bis zu 15 Km inklusive. Für eine Vor-Ort-Beratung über 15 Km wird eine Anfahrtspauschale in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet. Falls die An- und Abreise mit anderen Fortbewegungsmöglichkeiten wie Bahn bzw. Flugzeug erfolgt, werden die Kosten an den Klienten weiterberechnet.
* Therapiehonorar: umsatzsteuerfreie Therapieleistung nach § 4 Nr. 14a UStG, Sportcoachinghonorar, sonstiges Coaching-, Business- & Unternehmescoachinghonorar: umsatzsteuerfrei nach § 19 Abs. 1 UStG.
Was übernimmt die Krankenkasse, die private Krankenversicherung oder sonstige Versicherungen?
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise!
Traumatherapie (Akuthilfe nach Unfall, Überfall, traumatischem Erlebnis, etc.)
Im traumatherapeutischen Kontext werden die Kosten von der Unfallkasse, der Berufsgenossenschaft, dem Versorgungsamt und der privaten Krankenkasse teilweise bzw. komplett erstattet.
Hausratversicherung: Die CONTINENTALE Unfall- und Hausratversicherung übernimmt die Kosten für ihre Versicherten für die Krisenintervention nach Unfall, Einbruchdiebstahl/Raub und Brand! Für die psychologische Betreuung nach Unfallverletzung erstattet die CONTINENTALE aus der Unfallversicherung bedingungsgemäß bis zu 10 Sitzungen - bis zu einem Betrag von insgesamt 2.000,- € je Versicherungsfall. Für eine psychologische Erstberatung nach einem Einbruchdiebstahl-, Raub- oder Brandschaden (ohne Überweisung durch den Hausarzt, zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Therapie) stellt die CONTINENTALE ihren Kunden der Hausratversicherung einmalig 500,00 € zur Verfügung.
Als Opfer einer Gewalttat haben Sie zudem die Möglichkeit sich über einen Beratungsscheck des Weißen Ring zu einer Erstberatung vorzustellen oder gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Leistungen über den LVR zu beantragen.
Private Übergangstherapie & Kostenerstattungsverfahren ...
Wenn Sie auf der Suche nach einer Praxis mit Kassenabrechnung sind, dafür aber viel zu lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssten, biete ich Ihnen in diesem Fall auch gerne eine Therapievorbereitung/Übergangstherapie an. Das bedeutet, dass Sie übergangsweise bei mir in der Privatpraxis als Selbstzahler sofort mit der Therapie beginnen können. Sobald bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten ein Therapieplatz frei wird, wechseln Sie ganz einfach dorthin. Sie sind also nur so lange Selbstzahler, wie es nötig ist - und erfahren SOFORT Hilfe.
Gesetzliche Krankenkassen: Das angebotene Coaching/Therapie ist kein Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung bzw. nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und als Angebot einer reinen Privatpraxis zu sehen. Die Therapiekosten (wenn auch die Verfahren alle medizinisch und wissenschaftlich anerkannt sind) werden NICHT von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Private Krankenversicherung: Je nach Vertrag kann es sein, dass private Krankenversicherungen Ihnen die Therapiekosten erstattet. Private Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten einer Psychotherapie durch einen Heilpraktiker, wenn dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag steht. Fragen Sie diesbezüglich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsunternehmen nach. Sie leiten eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informieren sich über Genehmigungsverfahren.
Die Behandlungsziffern der Heilpraktikerleistungen lauten 19.5 (Anamnese) & 19.2 (Psychotherapie). Bitte erkundigen Sie sich vor der Therapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob die Ziffer-19-Leistung (GebüH) in Ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist.
Hinsichtlich aller Versicherter gibt es immer Ausnahmen, dies erfordert allerdings ein größeres Maß an Eigeninitiative des Versicherungsnehmers, um die Leistung erstattet zu bekommen.
Selbstzahler im Vorteil ...
Beachten Sie bitte, dass bei privaten Krankenversicherungen kann die Einreichung der psychotherapeutischen Rechnung zur Neubemessung bzw. Beitragserhöhung führen!
Selbstzahler sind bei all den genannten Punkten deutlich im Vorteil, denn ich möchte Sie darüber aufklären, dass ich mich Ihnen gegenüber zur absoluten Vertraulichkeit verpflichte. Als Selbstzahler werden (da die Abrechnung meiner Honorare direkt mit Ihnen erfolgt) keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten bei der Abrechnung über die Krankenkassen fraglos der Fall ist. Psychotherapeutische Leistungen, die über die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung abgerechnet werden, können beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen zu erheblichen Risikozuschlägen führen. Bei privaten Krankenversicherungen kann die Einreichung der psychotherapeutischen Rechnung zur Neubemessung bzw. Beitragserhöhung führen! Solche über Sie gespeicherten Informationen können auch beruflich von Nachteil für Sie werden, wenn Sie sich z.B. für den Staatsdienst bewerben wollen. Immer wieder, werden bei den oben genannten Punkten, Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Durch die Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Leistung über die Krankenkasse oder Versicherung sind Sie dann auch verpflichtet diese wahrheitsgemäß zu beantworten - dies ist dann meist eh schon bekannt!
Reines Coaching (keine Therapie!) wird weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch privaten Krankenversicherungen erstattet.
Siehe auch SPIEGEL online
Noch etwas positives: selbst bezahlte Heilpraktiker-Rechnungen über Therapieleistungen können steuerlich geltend gemacht werden!
Tipp: Therapeutische Heilpraktiker-Rechnungen sind steuerlich absetzbar!
Auf diese Möglichkeit Steuern zu sparen, will ich Sie ausdrücklich hinweisen:
Sie können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen an uns gezahlt haben, als sog. "Sonderausgaben" in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. Ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.
Steuerliche Anerkennung für Therapiekosten
Die Kosten für therapeutische Behandlungen können Sie in der Steuererklärung unter der Kategorie “Außergewöhnliche Belastungen” als Krankheitskosten steuerlich geltend machen.
Steuerliche Anerkennung für Coaching
Die Kosten für Coaching können Sie als Berufstätiger als “Werbungskosten” zu 100% steuerlich geltend machen.
Wichtig: Durch diese Absetzbarkeit in Ihrer privaten Steuererklärung reduzieren sich die Kosten für Sie nachträglich – je nach Steuersatz – i.d.R. um 30-50 % !
Zusammenarbeit mit Ärzten | supportive Therapiebegleitung ...
Die aktive und offene Zusammenarbeit mit Ärzten und Kliniken ist für mich ein sehr wichtiger Faktor, denn nur wenn primäre organische oder endogene Störungen ausgeschlossen werden können, macht es für mich als Hypnosetherapeut einen Sinn mit Ihnen zu arbeiten.
Bei bereits bestehender Therapie kann, in Absprache mit dem primär behandelten Arzt, Psychologen oder Psychotherapeuten, zusätzlich eine supportive (begleitende/unterstützende) Therapie parallel in basisunterstützender Form stattfinden (z.B. bei chronischen körperlichen Beschwerden). Dies ist für einen zusätzlichen Ressourcenaufbau meist sehr sinnvoll. Sollten Sie bereits in Behandlung sein, so wenden Sie sich an Ihren Arzt und klären eine weitere parallele Unterstützung mit diesem ab.
Arbeitgeber unterstützt Gesundheitsleistungen ...
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen seit 2010 Gesundheitsleistungen pro Jahr in Höhe von bis zu 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei vergüten. (z.B. als Ausgleich für Überstunden oder besondere Leistungen).
Fragen Sie dazu einfach Ihren Arbeitgeber oder Steuerberater.